AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Plan B Krypto Assets und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungen

Plan B Krypto Assets bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Krypto-Wiederherstellungsdienste
  • Krypto-Investitionsdienstleistungen
  • Beratung zu digitalen Vermögenswerten
  • Verwaltung von Krypto-Portfolios

§3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande. Alle Angebote von Plan B Krypto Assets sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.

§4 Vergütung

Die Vergütung für unsere Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind according to the agreed terms zu leisten.

§5 Haftung

Die Haftung von Plan B Krypto Assets für Schäden ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§6 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§7 Kündigung

Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [Sitz des Unternehmens]. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: März 2026